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Die klare Haltung der Deutschen Triathlon Union e.V. (DTU) und des Brandenburgische Triathlon Bund e.V. (BTB) ist seit Jahren nicht nur bekannt, sondern wird z.B. auch durch den „Anti-Doping-Euro“ sichtbar, den jeder Athlet mit der Anmeldegebühr zu einem Wettkampf bezahlt.
Doch was passiert mit diesem “Euro“ eigentlich?
Starter des 35. Spreewald Triathlon haben es am vergangenen Samstag vielleicht mitbekommen: die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat vor Ort eine Dopingkontrolle durchgeführt.
Hierzu wählt die NADA bundesweit aus allen Wettkämpfen nach einem NADA-internen Auswahlverfahren Wettkämpfe für Kontrollen aus und findet sich dann am Wettkampftag mit eigenem Personal vor Ort ein. Weder die DTU, noch der BTB hat auf diese Auswahl übrigens Einfluss, auch informiert die NADA nicht vorab über eine geplante Kontrolle – die NADA Kontrolleure geben sich dem Einsatzleiter des Wettkampfgerichts erst am Veranstaltungstag zu erkennen.
Auch die Auswahl der zur Kontrolle gebetenen Athleten bestimmen ausschließlich die NADA-Kontrolleure vor Ort nach eigenem Ermessen bzw. nach NADA-internen Vorgaben und in Abhängigkeit des Wettkampfes. Alle auserwählten Athleten werden unmittelbar nach dem Zieleinlauf zu einer Blutentnahme gebeten, welches in die sogenannte A- und die B-Probe aufgeteilt wird. Mit der Anmeldung zum Wettkampf akzeptiert jeder Athlet neben der Sportordnung (SpO) und weiterer Ordnungen auch den Anti-Doping-Code (ADC) der DTU, welcher letztendlich die (rechtliche) Grundlage der Kontrolle bildet.
In den Tagen nach dem Wettkampf lässt die NADA die A-Proben in einem speziell akkreditierten Labor auf unerlaubte Substanzen analysieren. Sollte es hierbei zu einem Verdachtsfall kommen, tritt das Verfahren gemäß ADC in Kraft; der Athlet wird informiert und je nach Stellungnahme des Athleten kann es dann schnell zu einem Abschluss des Verfahrens kommen oder aber über die Öffnung und Analyse der B-Probe zu einem ausführlichen weiteren Verfahren. Im Extremfall kann es hierbei auch zu rechtlichen Verfahren vor den entsprechenden Gerichten kommen.
Erst am Ende aller Verfahrensschritte, wenn ein rechtssicheres Ergebnis feststeht, erfolgt eine Information an den Landesverband, der dann unter anderem durch ggf. notwendige Korrektur des bis dahin „offiziellen Ergebnis“ des Wettkampfs, das „Endergebnis“ feststellt. Weil die Siegerehrung vor Ort gem. §29.2 VaO auf Basis des „offiziellen Ergebnis“ erfolgte, kann es dann auch noch nachträglich zu Aberkennung bzw. Neuvergabe von Platzierungen, Medaillen etc. kommen.
Im Interesse aller Athleten sowie eines fairen sportlichen Wettkampf und letztendlich zur Vermeidung langer und teurer Rechtsverfahren sollte sich jeder Athlet regelmäßig über die verbotenen Substanzen informieren und die Einhaltung dieser Verbote beherzigen. Hierzu stellt die NADA nicht nur auf ihrer Homepage (www.nada.de) einfach zu konsumierende Informationen sowie Newsletter-Services bereit, auch eine App („NADA2go“) für das Mobiltelefon ermöglicht das schnelle Recherchieren, ob z.B. ein Nahrungsergänzungsmittel verbotene Substanzen enthält. Auch empfiehlt es sich, seinen behandelnden Ärzten und in der Apotheke aktiv mitzuteilen, dass die NADA Verbotsliste bei der Auswahl von Medikamenten zu berücksichtigen ist.
Letztendlich ist es aber alleinige Verantwortung jedes Athleten, sicher zu stellen, dass er nichts Verbotenes zu sich nimmt.
Für alle Deine Fragen rund um das Thema „Doping“, welche Du nach Recherche auf der NADA-Homepage nicht klären konntest, steht Dir der Anti-Doping-Beauftragten des BTB gerne zur Verfügung.