© Foto: BTB-Archiv
© Text: BTB-Redaktion
Mit der erneuten Überarbeitung des DTU-Regelwerkes hat die Deutsche Triathlon Union (DTU) umgehend auf das erst kürzlich vom Triathlon-Weltverband World Triathlon angepasste und veröffentlichte Regelwerk reagiert.
Bis dato war die Verwendung von Behältern am Sattelrohr auf maximal 30x30 Zentimeter begrenzt.
Diese Vorgabe entfällt nun ausdrücklich für Werkzeugboxen, CO₂-Kartuschen und weiterem Zubehör am Heck des Fahrrads - solange sie die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Rades nicht beeinträchtigen. Nachzulesen unter Punkt 4 der internationalen Regelung.
Zum DTU-Regelwerk geht´s hier lang...