Erneute Anpassung der DTU-Sportordnung

 

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Mit der erneuten Überarbeitung des DTU-Regelwerkes hat die Deutsche Triathlon Union (DTU) umgehend auf das erst kürzlich vom Triathlon-Weltverband World Triathlon angepasste und veröffentlichte Regelwerk reagiert.  

Bis dato war die Verwendung von Behältern am Sattelrohr auf maximal 30x30 Zentimeter begrenzt.

Diese Vorgabe entfällt nun ausdrücklich für Werkzeugboxen, CO₂-Kartuschen und weiterem Zubehör am Heck des Fahrrads - solange sie die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Rades nicht beeinträchtigen. Nachzulesen unter Punkt 4 der internationalen Regelung.

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