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Wichtige Vorabinformation der DTU zu Regelwerksänderung 2025
Die DTU informiert vorab über eine Änderung im Regelwerk DTU-SpO § 36.1 bzgl. der maximal zulässigen Ablauflängen für Schüler und Jugendliche.
Ab 2025 gilt für Schüler D bis Schüler A eine maximale Ablauflänge von 5,70m (statt wie bisher 5,66m), für Jugend B von 6,20m (statt wie bisher 6,10m).
Grund der Änderung sind Anpassungen im Regelwerk des Fachverband BDR, welche durch die DTU übernommen werden.
Wir bitten um Beachtung!