Gibt es eine Video-Anleitung zur Beantragung des Startpasses?
Ja. Auf der DTU-Webseite findest du ein Erklär-Video. HIER geht´s lang...
Wohin schicke ich die unterschriebene Schiedsvereinbarung?
Die/der Startpassbeantragende muss die Schiedsvereinbarung, die per E-Mail zugestellt wird, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail (gescannt) an sportwart@btb-triathlon.de senden.
Verlängert sich der Startpass automatisch? Wie kann ich den Startpass kündigen?
Der DTU-Startpass verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht schriftlich bis zum 30.11. eines Jahres gegenüber dem eigenen Verein (DTU-Basis-Startpass) oder der DTU (DTU-Premium-Startpass) gekündigt worden ist.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei dem jeweiligen Verein (DTU-Basis-Startpass) bzw. der DTU (DTU-Premium-Startpass).
Was kostet mich der Basis-Startpass beim BTB e.V.?
Schüler (bis 14 Jahre): EUR 9,50, darin enthalten EUR 5,95 Versicherungsgebühr und EUR 2,50 DTU-Abgabe
Jugendliche (14 bis 18 Jahre): EUR 22,50, darin enthalten EUR 5,95 Versicherungsgebühr und EUR 15,00 DTU-Abgabe
Erwachsene (über 18 Jahre): EUR 42,50, darin enthalten EUR 5,95 Versicherungsgebühr und EUR 25,00 DTU-Abgabe
Die ab 01.01.2025 gültige BTB-Gebührenordnung ist unter DOWNLOADS auf der Homepage des BTB abrufbar.
Müssen Kinder und Jugendliche einen Startpass besitzen, um bei einer Landesmeisterschaft und im Brandenburger Nachwuchs-Cup gewertet zu werden?
Ja, seit 2019 ist das entsprechend der Sportordnung notwendig.
Wer genau wird bei Landesmeisterschaften und im Brandenburg-Cup gewertet?
Nur Startpassinhaber mit einem gültigen Startpass des BTB e.V.
Werde ich auch mit einer Tageslizenz bei Landesmeisterschaften bzw. im Brandenburg-Cup gewertet?
Nein, hierfür ist ein Startpass notwendig.
Muss ich den Startpass zur Veranstaltung mitbringen?
Ja, der Startpass muss am Wettkampftag bei Abholung der Startunterlagen bzw. Startpasskontrolle als Chipkarte oder in digitaler Form vorgelegt werden. Die Angabe der Startpassnummer bei der Online-Anmeldung zum Wettkampf reicht nicht aus.
Wer keinen Startpas vorlegen kann, muss ggf. eine Tageslizenz erwerben. Alternativ kann der Kampfrichter prüfen, ob der Teilnehmer einen gültigen Startpass besitzt. Das kann nicht bei allen Veranstaltungen garantiert werden. Es wird eine Gebühr, laut Gebührenordnung, von 15,00 € erhoben.
Wie wird ein DTU-Basisstartpass abgemeldet?
Nach Vorlage der schriftlicher Kündigung des DTU-Basis-Startpass bis zum 30.11 eines Jahres durch den Startpassinhaber, wird die Kündigung durch den jeweiligen Vereinsadministrator über das Phoenix II-System eingepflegt.
An welche Adresse geht die DTU-Startpass-Rechnung vom BTB?
Die Rechnung geht an die im Phoenix II-System hinterlegte Rechnungsadresse des jeweiligen Vereins.
Haltet diese bitte aktuell!