Informationen zum Startpass

 

 

 

  • Was man zum Startpass wissen muss.
  • Die Bedingungen zum Startpass.
  • Einen Startpass beantragen.
  • Was steckt in der Startpassversicherung?
  • Was muss ich bei einer Adressänderung unternehmen?
  • Alles Wissenswerte zum Premium-Startpass.

 


Oft gefragt (FAQ) für Sportler

Wohin schicke ich den unterschriebenen Startpassantrag und Schiedsvereinbarung?

Beide Unterlagen sind vom Antragsteller einzuscannen und an den jeweiligen Vereinsvorstand / Triathlonabteilung zu senden.

 

Verlängert sich der Startpass automatisch? Wie kann ich den Startpass kündigen?

Der DTU-Startpass verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht schriftlich bis zum 30.11. eines Jahres gegenüber dem eigenen Verein (DTU-Basis-Startpass) oder der DTU (DTU-Premium-Startpass) gekündigt worden ist.

Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei dem jeweiligen Verein (DTU-Basis-Startpass) bzw. der DTU (DTU-Premium-Startpass).

 

Was kostet mich der Basis-Startpass beim BTB e.V.?

- Kinder (bis 13 Jahre) zahlen 7 €
- Jugendliche (14 bis 18 Jahre) zahlen 20 €
- Erwachsene zahlen 40 €

 

Müssen Kinder und Jugendliche einen Startpass besitzen, um bei einer Landesmeisterschaft und im Brandenburg-Cup gewertet zu werden?

Ja, seit 2019 ist das entsprechend der Sportordnung notwendig.

 

Wer genau wird bei Landesmeisterschaften und im Brandenburg-Cup gewertet?

Nur Startpassinhaber mit einem gültigen Startpass des BTB e.V..

 

Werde ich auch mit einer Tageslizenz bei Landesmeisterschaften bzw. im Brandenburg-Cup gewertet?

Nein, hierfür ist ein Startpass notwendig.

 

Reicht es aus den Startpass zu beantragen, um an einer Landesmeisterschaft bzw. im Brandenburg-Cup gewertet zu werden.

Nein, der Antrag muss ausgedruckt vom Antragsteller und vom Vereinsadmin unterschrieben beim BTB e.V. eingereicht und von diesem freigegeben worden sein. 

 

Muss ich den Startpass zur Veranstaltung mitbringen?

Ja, der Startpass muss am Wettkampftag bei Abholung der Startunterlagen bzw. Startpasskontrolle als Chipkarte oder in digitaler Form vorgelegt werden. Die Angabe der Startpassnummer bei der Online-Anmeldung zum Wettkampf reicht nicht aus.

Wer keinen Startpass vorlegen kann, muss ggf. eine Tageslizenz erwerben. Alternativ kann der Kampfrichter prüfen, ob der Teilnehmer einen gültigen Startpass besitzt. Das kann nicht bei allen Veranstaltungen garantiert werden. Es wird eine Gebühr, laut Gebührenordnung, von 15,00 € erhoben.

 

Ich habe meinen Startpass verloren. Kann ich einen neuen Startpass anfordern?

Ja, ein neuer Startpass kann per Mail beim BTB-Sportwart beantragt werden. Hierfür wird entsprechend Gebührenordnung ein Einmalbetrag in Höhe von 20,00 € in Rechnung gestellt.

Wir empfehlen allen Antragstellern und allen, die ihren Startpass verlängern wollen, auf den digitalen Startpass umzusteigen.

 

 


Oft gefragt (FAQ) für Vereine

Wohin schicke ich den vom Antragsteller unterschriebenen Startpassantrag und Schiedsvereinbarung?

Nach Unterschrift durch den Vereinsvorstand/ Triathlonabteilung sind der Startpassantrag & Schiedsvereinbarung, per E-Mail (gescannt) an sportwart@btb-triathlon.de zu senden.

Eine Zusendung auf postalischen Weg, an die BTB-Geschäftsstelle, ist nicht mehr nötig.

 

 

Wie wird ein DTU-Basisstartpass abgemeldet?

Nach Vorlage der schriftlicher Kündigung des DTU-Basis-Startpass bis zum 30.11 eines Jahres durch den Startpassinhaber, wird die Kündigung durch den jeweiligen Vereinsadmin über das Phoenix II-System eingepflegt.

 

An welche Adresse geht die DTU-Startpass-Rechnung vom BTB?

Die Rechnung geht an die im Phoenix II-System hinterlegte Rechnungsadresse des jeweiligen Vereins.

Haltet diese bitte aktuell!