Wichtige Information für Veranstalter 2025

 

© Foto: BTB-Archiv

© Text: Ivo Köster

 

Auf dem diesjährigen Veranstaltertag des BTB wurde die folgende Zeitachse zur Beantragung und Genehmigung von Veranstaltungen 2025 beschlossen:

 

Bis 30.11.2024 Einreichung der vollständigen Anträge durch die Veranstalter

  • Einreichung ausschließlich Online über das DTU Portal
  • Eindeutige Hinweise im Bemerkungsfeld, falls Teilnahme an BC und/oder BNC gewünscht, ebenso bei Ausrichtung einer LM
  • Ggf. Begründung, falls Streckenlängen von DTU-Vorgaben mehr als 10% abweichen bzw. für jede Abweichungen von der SpO/VaO
  • Ggf. begründeter Antrag auf Windschattenfreigabe
  • Falls das Gewässer kein öffentliches Badegewässer ist, Beifügen einer Wasserqualitätsanalyse nicht älter als 8 Wochen
  • Vollständigkeit im Sinne der VaO, d.h. u.a. mit einer VaO konformen Ausschreibung (vgl. VaO §10), Streckenplänen, etc.
  • Veranstalter, die nicht Mitglied im LSB sind, reichen auch den Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung ein

Bis 31.12.2024 Fortlaufende Prüfung der vollständigen Anträge durch den BTB

  • Erteilung der sportrechtlichen Genehmigung im DTU Portal, wenn alles OK.
  • Rückmeldung von Änderungsbedarfen an den VA, falls keine Genehmigungsfähigkeit vorliegt

Bis 15.01.2025 Genehmigung der nachgebesserten Anträge, sofern bis dahin eingegangen.

 

Wichtige Hinweise:

  • Unvollständige bzw. nach der Frist eingereichte Anträge werden nachranging bearbeitet; ein Anspruch auf Genehmigung dieser VA besteht nicht.
  • Der BTB versendet keine separate manuelle E-Mail bei Genehmigung mehr. Der VA erhält eine automatische E-Mail aus dem DTU Portal.
  • Der VA lädt sich das Genehmigungssiegel selbstständig aus dem DTU Portal herunter, dieses ist zwanghaft in der Ausschreibung zu veröffentlichen.
  • Jede Änderung an genehmigungsrelevanten Sachverhalten führt automatisch zum vorläufigen Entzug der Genehmigung; die Änderung ist dem BTB unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Bekanntwerden der Änderung bzw. spätestens 6 Wochen vor der VA mitzuteilen; der BTB entscheidet neu über die Genehmigung.

Der BTB bittet um ausnahmslose Beachtung.