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DTU-Startpass-Inhaber aufgepasst bei „nicht genehmigten“ Veranstaltungen
Der Brandenburgische Triathlon Bund (BTB) weist auch dieses Jahr alle Inhaber eines DTU-Startpasses darauf hin, dass gem. der mit Beantragung des Startpasses akzeptierten „DTU-Startpassbedingungen“ ein Start bei einer nicht durch die DTU bzw. deren Landesverbände genehmigten Veranstaltung einer „DTU-Sportart“ ein Verstoß gegen die Startpassbedingungen darstellt und ggf. disziplinarische Maßnahmen gem. SpO nach sich ziehen kann.
Die Präambel der DTU SpO gibt Auskunft über die sogenannten „DTU-Sportarten“: „Die Deutsche Triathlon Union (DTU) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) allein zuständige und anerkannte Sportfachverband in Deutschland für Triathlon, Paratriathlon, Winter-Triathlon, Duathlon, Aquathlon, Swim & Run, SwimRun, Aquabike, Bike & Run und verwandte Multisportarten (= DTU-Sportarten)“.
Eine „genehmigte Veranstaltung“ ist daran zu erkennen, dass in der Ausschreibung und/oder auf der Homepage der Veranstaltung das „Genehmigungssiegel“ der DTU/des Landesverbandes mit der Jahreszahl „2025“ in der Siegelnummer angegebene wird und dass die Veranstaltung im Veranstaltungskalender der DTU (Der Wettkampfkalender | Deutsche Triathlon Union (triathlondeutschland.de)) aufgeführt wird.
Im Zweifel gibt der BTB unter veranstaltungen@btb-triathlon.de auch gerne Auskunft zum Genehmigungsstatus einer Veranstaltung.
Der BTB bittet alle Startpass-Inhaber um ausnahmslose Beachtung, da es weder im Interesse des Athleten noch des BTB ist, disziplinarische Maßnahmen zu verhängen.