Foto: BTB e.V.
Text: Toni Mohr
Allgemeine Bestimmungen
Die Kadersichtung des Landes Brandenburg sowie alle DTU-Cup Veranstaltungen und die DM-Jugend/Junioren richtet sich ausschließlich an Athleten die leistungsorientiert die Sportart Triathlon
betreiben.
1. Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung) sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.
2. In den Altersklassen Schüler A und Jugend B (AK 1) erfolgt die Durchführung des Tests nach den zentralen Vorgaben der DTU. Die Qualifikation für den Landeskader erfolgt entsprechend der
Nominierungskriterien für die Aufnahme in den Landeskader
die sich an den Leitlinien zur Erstellung der bundeseinheitlichen Landeskaderkriterien orientieren.
3. Der Altersbereich umfasst SchA /JugB / JugA sowie Jun in Bezug auf das jeweils kommende Wettkampfjahr.
4. Für Sportler und Sportlerinnen, die eine Aufnahme in den Talentkader bzw. Landeskader in Brandenburg in der Sportart Triathlon anstreben, ist dieser Überprüfungswettkampf über alle -3- Tage verpflichtend.
5. Für Sportler und Sportlerinnen, die einen Start bei der DM Jugend und Junioren oder beim DTU-Jugendcup anvisieren, ist dieser Überprüfungswettkampf über alle -3-Tage verpflichtend. Die Erfüllung der bundeseinheitlichen Leitlinien als Mindestanforderungen zur Nominierung wird hierfür vorausgesetzt.
6. Die Wettkampfergebnisse werden durch den Landestrainer sowie den Leistungssportwart für die Nominierungen des Landeskader und für die anstehenden nationalen Nachwuchswettbewerbe der DTU herangezogen.
7. Meldungen für alle Nachwuchswettbewerbe der DTU in den Altersklassen der Jugend und Junioren erfolgen ausschließlich durch den Landestrainer sowie den Leistungssportwart.
8. Meldungen zur Kadersichtung sind nur in den aufgeführten Altersklassen möglich.
9. Die Meldungen sind bitte per Mail als Vereinssammelmeldung unter Nutzung des Meldeformulars fristgerecht bis Sonntag, 02. November 2025 zu senden an: leistungssportwart@btb-triathlon.de
10. Für die Übernachtung und Verpflegung wird Unterstützung angeboten, es wurden vorab begrenzte Plätze im Wohnheim vorbestellt und reserviert! Die Verpflegung findet in der nahe gelegenen Mensa statt. Für die anfallenden Kosten der Athleten ist der meldende Verein zuständig. Der Talentkader erhält eine finanzielle Unterstützung durch den BTB.
11. Nachmeldungen vor Ort sind nicht möglich.
12. Erklärung des meldenden Vereins: „Mit Abgabe dieser Meldung wird versichert, dass die gemeldeten Sportlerinnen und Sportler ihre Sportgesundheit entsprechend durch ein ärztliches Attest nachweisen können. Die Untersuchung/en liegt/liegen zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurück.“
13. Bei Minderjährigen, die nicht im Besitz eines aktuell gültigen DTU Startpasses sind, ist die von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Haftungsfreistellung bzw. Einverständniserklärung über die körperliche Eignung vorzulegen.
Bei Meldung über den Vereinsvertreter wird davon ausgegangen, dass die Haftungsfreistellung dem meldenden Heimatverein vorliegt.
Mit sportlichen Grüßen
Toni Mohr
Leistungssportwart BTB