Wichtige Informationen der Technischen Kommission der DTU

 

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© Text: DTU-Technische Kommission

 

Bezugnehmend auf die aktuelle Anfrage der O-SEE-Challenge und die technische Weiterentwicklung im Mountainbike-Bereich wird hiermit folgende Ausnahmegenehmigungim Vorgriff auf die Änderung der DTU-Sportordnung 2027 erteilt:

 

1. Regelung:
Abweichend von der aktuellen DTU-Sportordnung (bzw. WT Competition Rules 19.4 a), die einen maximalen Reifendurchmesser von 29 Zoll vorschreibt, wird für die Wettbewerbe im Cross-Triathlon, Cross-Duathlon und Wintertriathlon die Verwendung von 32-Zoll-Bereifung für die Saison 2026 für zulässig erklärt.

 

2. Begründung:
Diese Entscheidung erfolgt in Angleichung an die aktuellen Bestimmungen des Weltverbandes UCI, der seit dem 1. Januar des laufenden Jahres grünes Licht für 32-Zoll-Reifen in Cross-Country- und Marathon-Rennen gegeben hat. Gemäß WT Competition Rule 5.2 a) (iii) gelten für Cross-Wettbewerbe grundsätzlich die UCI-Regeln für Mountainbikes. Um eine einheitliche Regelauslegung zwischen den Verbänden zu gewährleisten und technische Benachteiligungenfür Athleten zu vermeiden, wird diese Anpassung vorgezogen.

 

3. Geltungsbereich:
Diese Ausnahmegenehmigung ist für alle offiziell bei der DTU angemeldeten Cross-Veranstaltungen im Jahr 2026 gültig. Eine dauerhafte Aufnahme in das Regelwerk erfolgt mit der nächsten ordentlichen Änderung der Sportordnung.

 

Kleiner Hinweis zur Verwendung von Bar Ends (Lenkerhörnchen) im MTB-Bereich Gemäß den aktuellen internationalen Regelungen(WT CR 2026, Punkt 5.2)finden im Cross-Triathlon, Cross-Duathlon und Wintertriathlon grundsätzlich die technischen Bestimmungen des Radsport-Weltverbandes UCIAnwendung.

 

Für den Wettkampf bedeutet dies konkret:
• Traditionelle MTB Bar Ends sind ausdrücklich zugelassen.
• Wichtige Sicherheitsauflage: Die Enden der Bar Ends müssen mit Stopfen verschlossen sein.